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Sandro Tresch
+41 (0)41 500 47 50

HI Schweiz AG
Neustadtstrasse 3

6003 Luzern

Switzerland




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All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) der HI Schweiz AG


1. Gel­tungs­bere­ich

Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Geschäfts­beziehun­gen zwis­chen der HI Schweiz AG (nach­fol­gend HI“) und ihren Kun­den (nach­fol­gend Kunde“), sofern nicht schriftlich etwas anderes vere­in­bart wurde.

2. Ange­bote

Ange­bote von HI sind unverbindlich und kosten­los. Wenn nicht anders mit dem Kun­den vere­in­bart, haben sämtliche Offer­ten eine Gültigkeit von 30 Tagen.

2.1 Ver­tragsab­schluss

Ein verbindlich­er Ver­trag kommt durch schriftliche Annahme eines Ange­bots zus­tande — unab­hängig davon, ob die Leis­tun­gen online, schriftlich, tele­fonisch oder per­sön­lich in Anspruch genom­men wer­den. Die Abrech­nung erfol­gt auf Basis und im Umfang des unterze­ich­neten Ange­bots.

2.2 Mehraufwand

Soll­ten während des Pro­jek­tver­laufs Mehraufwände entste­hen, wird der Kunde frühzeit­ig darüber informiert. Eine Weit­er­führung der zusät­zlichen Arbeit­en erfol­gt erst nach schriftlich­er Freiga­be durch den Kun­den. Mehraufwände wer­den sep­a­rat aus­gewiesen und abgerech­net.

2.3 Zeitrap­porte

Zeitrap­porte wer­den grund­sät­zlich nicht zur Ver­fü­gung gestellt. Eine Her­aus­gabe erfol­gt nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fällen nach vorheriger Absprache. Ausgenom­men davon sind die Aufwände bei den Grundleis­tun­gen (zeitlich unbe­gren­zte, fort­laufende Pro­jek­te ohne spez­i­fis­ches Ange­bot).

3. Leis­tun­gen

HI erbringt Leis­tun­gen in den Bere­ichen Strate­gie, Design und Mar­ket­ing.

HI verpflichtet sich, die ihr über­tra­ge­nen Auf­gaben sorgfältig, gewis­senhaft und ver­ant­wor­tungs­be­wusst zu erledi­gen. Die HI anver­traut­en oder für den Auf­tragge­ber erar­beit­eten Infor­ma­tio­nen wer­den ver­traulich behan­delt. Alle Preise ver­ste­hen sich, sofern nicht anders angegeben, exk­lu­sive Mehrw­ert­s­teuer (MwSt.) und weit­er­er geset­zlich­er Abgaben. HI behält sich das Recht vor, die Preise und Dien­stleis­tun­gen jed­erzeit anzu­passen. Für den Kun­den gel­ten die zum Zeit­punkt des Ver­tragsab­schlusses vere­in­barten Kon­di­tio­nen. Davon ausgenom­men ist die Regelung für zeitlich unbe­gren­zte, fort­laufende Pro­jek­te (Grundleis­tun­gen) für welche der jew­eils aktuell gültige Stun­den­satz gilt.

3.1 Drit­tleis­tun­gen

Bei Dien­sten oder Pro­duk­ten von Drit­ten wie Fotografien, Ani­ma­tio­nen, Schriften, Domain­na­men Ser­vice, Host­ing, Werbeschal­tun­gen Online sowie Offline, Print­me­di­en, Office Tem­plates und E‑Mail gel­ten fern­er die Richtlin­ien der jew­eili­gen Drit­ten. Ver­lan­gen Dritte eine Gebühr ist diese Gebühr allein vom Kun­den zu tra­gen.

3.2 Annul­lierung oder Reduzierung des Auf­trags

Wird ein erteil­ter Auf­trag annul­liert oder reduziert, hat HI das Recht auf Ver­rech­nung der bish­er geleis­teten Arbeit nach Zeitaufwand sowie der damit ent­stande­nen Unkosten und die Vor­leis­tun­gen Drit­ter. Darüber hin­aus hat HI das Recht, die bish­er geleis­tete Arbeit bei Annul­lierung des Auf­trags ander­weit­ig zu ver­wen­den. Die Nutzungsrechte (5.1) bleiben in diesem Fall vol­lum­fänglich bei HI.

4. Zahlungskon­di­tio­nen

HI ist berechtigt, nach Genehmi­gung des Ange­bots nach Mass­gabe der darin enthal­te­nen Zahlungskon­di­tio­nen, Akon­to- und Teilzahlun­gen in Rech­nung zu stellen. Bei zeitlich unbe­gren­zten, fort­laufend­en Pro­jek­ten (Grundleis­tun­gen) erfol­gt die Abrech­nung monatlich nach dem effek­tiv geleis­teten Arbeit­saufwand auf Basis der aktuell gülti­gen Stun­den­sätze von HI.

Die Zahlung ist, sofern nicht anders vere­in­bart, inner­halb von 30 Tagen nach Rech­nungsstel­lung ohne Abzug fäl­lig. Bei Zahlungsverzug ist HI berechtigt, Verzugszin­sen in geset­zlich­er Höhe zu ver­rech­nen sowie weit­ere Liefer­un­gen oder Leis­tun­gen zurück­zuhal­ten. Zusät­zlich kann HI eine Mah­nge­bühr von CHF 10.- pro Mah­nung erheben.

4.1 Pro­jek­tad­min­is­tra­tion, Ver­brauchs­ma­te­r­i­al und Spe­sen


Für die Pro­jek­tad­min­is­tra­tion, Ver­brauchs­ma­te­r­i­al und Spe­sen wie Prints, Kopi­en, Plots, Pro­to­typen, Daten­träger, Tele­fonate, Por­ti und Fahrkosten wird eine Pauschale von 5% vom Auf­tragsvol­u­men (Agen­turleis­tun­gen) fak­turi­ert.

5 Rechte

Die Urhe­ber­rechte und ver­wandte Schutzrechte an allen von HI erstell­ten Werken gehören HI. HI kann über diese Rechte gemäss den ein­schlägi­gen geset­zlichen Bes­tim­mungen ver­fü­gen.

5.1 Nutzungsrecht

Nutzungsrechte für langfristig genutzte Kom­mu­nika­tion­s­mit­tel (wie Logos, Signete und Schriftzüge, Brand­ing-Guide­lines, abgeschlossene Druck­dat­en etc.) gehen nach Bezahlung des voll­ständi­gen Hon­o­rars zeitlich und räum­lich uneingeschränkt an den Kun­den über. Die Weit­er­gabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit aus­drück­lich­er Zus­tim­mung von HI ges­tat­tet. Kein Nutzungsrecht wird für die von HI erar­beit­eten Präsen­ta­tio­nen bzw. Präsen­ta­tionsvorschlä­gen eingeräumt, auss­er HI wird mit der Aus­führung eines Präsen­ta­tionsvorschlags beauf­tragt. Der Kunde hat kein Nutzungsrecht an den von ihm nicht weit­er­ver­fol­gten Präsen­ta­tionsvorschlä­gen.

5.2 Offene Dat­en

Im Rah­men der Nutzungsrechte wer­den dem Kun­den die offe­nen Dat­en für Logos, Signete und Schriftzüge, Brand­ing Guide­lines und die abgeschlosse­nen Druck­dat­en als PDF, EPS, SVG, JPG, PNG und TIFF zur Ver­fü­gung gestellt. InDe­sign- und PSD-Dat­en sowie ver­gle­ich­bare Grund­la­gen­dat­en zur weit­eren Bear­beitung durch den Kun­den bleiben Eigen­tum von HI und wer­den nicht weit­ergegeben. Tem­plates wer­den im Rah­men von Brand­ing-Dien­stleis­tun­gen kun­den­spez­i­fisch offeriert, erstellt und ver­rech­net.

5.3 Dat­en von Dig­i­tal­pro­jek­ten

Die Kun­den von HI erhal­ten ein ein­fach­es Nutzungsrecht an den von HI erstell­ten Web­seit­en und App­lika­tio­nen. Das Screen­de­sign, der Pro­gram­mier­code, die Benutze­r­ober­fläche sowie die Daten­bankstruk­turen und kreativ­en Konzepte der durch HI entwick­el­ten Web­seit­en und App­lika­tio­nen sind urhe­ber­rechtlich geschützt und bleiben im Eigen­tum von HI. Eine Über­tra­gung der Urhe­ber­rechte oder eine Lizen­zierung an Dritte erfol­gt nicht, es sei denn, dies wurde aus­drück­lich ver­traglich vere­in­bart und abge­golten.

HI hält Entwurfs­dat­en (und andere Dat­en des Kun­den) bis zur Erfül­lung eines Indi­vid­u­alver­trags bzw. Abschluss eines Pro­jek­ts ver­füg­bar. Soweit im Indi­vid­u­alver­trag nichts anderes vere­in­bart wurde sowie vor­be­haltlich geset­zlich­er Auf­be­wahrungspflicht­en ist HI nicht für die Auf­be­wahrung und Archivierung von Dat­en des Kun­den über die Erfül­lung eines Indi­vid­u­alver­trags bzw. den Abschluss des jew­eili­gen Pro­jek­tes hin­aus verpflichtet.

5.4 Kon­ven­tion­al­strafe

Bei ver­tragswidriger Nutzung des geisti­gen Eigen­tums von HI hat der Kunde eine Kon­ven­tion­al­strafe von CHF 10000 pro Übertre­tung zu bezahlen. Die Gel­tend­machung eines weit­erge­hen­den Schadens bleibt vor­be­hal­ten. Durch die Bezahlung der Kon­ven­tion­al­strafe fällt das Ver­bot der ver­tragswidri­gen Nutzung nicht dahin.

6. Liefer­fris­ten und Ter­mine

Liefer­t­er­mine gel­ten nur, wenn die erforder­lichen Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen vere­in­barungs­gemäss bei HI ein­tr­e­f­fen und der Kunde sein­er­seits die vere­in­barten Ter­mine ein­hält. Für Ter­min­verzögerun­gen, die durch ver­spätet ein­gere­ichte Kun­de­nun­ter­la­gen, durch Änderungswün­sche des Kun­den oder durch Erweiterung des ursprünglich vere­in­barten Auf­trag­sum­fanges entste­hen, übern­immt HI keine Haf­tung. Höhere Gewalt, unvorherse­hbare Ereignisse oder andere Umstände, (z. B. Betrieb­sstörun­gen, Strom­man­gel, Epi­demien, Pan­demien etc…) die ausser­halb des Ein­fluss­bere­ichs von HI liegen, kön­nen die Lieferzeit entsprechend ohne Haf­tungs­fol­gen für HI ver­längern.

7. Rekla­ma­tio­nen

Rekla­ma­tio­nen sind sofort nach Erhalt der Arbeit­en und/​oder Pro­duk­te schriftlich an HI zu richt­en. Rekla­ma­tio­nen bei Leis­tun­gen Drit­ter, zu deren Beschaf­fung HI lediglich als Ver­mit­tler aufge­treten ist, liegen nicht in ihrer Ver­ant­wor­tung. HI set­zt sich in diesem Falle als Ver­mit­tler für eine faire Regelung zwis­chen dem Kun­den und Drit­ten ein, kann jedoch für allfäl­lig ent­standene Schä­den nicht belangt werden.

In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterze­ich­nung des «Gut zur Aus­führung» die volle Ver­ant­wor­tung für die Form, die Farbe und den Inhalt in allen Medi­en und Kom­mu­nika­tion­s­mit­teln. HI ist lediglich für die konzep­tionell und tech­nisch fachgerechte Auf­machung ver­ant­wortlich.

7.1 Gewährleis­tung bei Män­geln

HI verpflichtet sich, den Auf­trag mit angemessen­er Sorgfalt auszuführen und etwaige Män­gel kosten­los nachzubessern. Män­gel sind inner­halb von 10 Tagen nach Liefer­ung schriftlich zu melden. Für kom­plexe Dig­i­tal­pro­jek­te gilt eine Frist von 20 Tagen. Als Män­gel gel­ten erhe­bliche, repro­duzier­bare Abwe­ichun­gen von der Offerte oder dem Pflicht­en­heft. Nach ein­er frist­gerecht­en Män­gel­rüge wird der Man­gel innert angemessen­er Frist entwed­er behoben oder das fehler­hafte Ergeb­nis ersetzt.

Es wird keine weit­erge­hende Garantie auf die Funk­tion­al­ität, Fehler­frei­heit oder Tauglichkeit der geliefer­ten Leis­tun­gen über­nom­men. Eine Preisre­duk­tion ist nur nach erfol­glos­er Nachbesserung zuläs­sig. Eine Wand­lung des Ver­trages ist ausgeschlossen.

HI übern­immt keine Gewährleis­tung und keine Kosten für Leis­tun­gen Drit­ter sowie durch einge­set­zte Fremd-Pro­gramme her­vorgerufene Beein­träch­ti­gun­gen der Funk­tion­al­ität.
Die Gel­tend­machung von Män­gel­recht­en erlis­cht, wenn das Pro­dukt ohne Zus­tim­mung von HI verän­dert, repari­ert oder unsachgemäss genutzt wurde.

7.2 Haf­tungsauss­chluss

Ansprüche auf Schadenser­satz für direk­te Schä­den sind aus­geschlossen, soweit HI nicht vorsät­zlich oder grob fahrläs­sig gehan­delt hat. Sie sind in jedem Fall auf die vom Kun­den zu leis­tende Vergü­tung beschränkt.

Ansprüche auf Schaden­er­satz für indi­rek­te Schä­den, wie ent­gan­gener Gewinn und Folgeschä­den, sowie Schä­den auf­grund tech­nis­ch­er Prob­leme, Server­aus­fall, Daten­ver­lust, Über­tra­gungs­fehler, dem Ein­satz von Fremd-Pro­gram­men oder son­stiger auss­chliesslich tech­nis­ch­er Gründe sind – soweit geset­zlich zuläs­sig – voll­ständig aus­geschlossen.

8. Eigen­wer­bung

HI ist berechtigt, sämtliche geschaf­fe­nen Leis­tun­gen zum Zwecke der Eigen­wer­bung in sämtlichen Medi­en und auch für Kam­pag­nen bei Wet­tbe­wer­ben zu ver­wen­den sowie diese zu beschreiben und im Übri­gen auf das Tätig­w­er­den für den Kun­den hinzuweisen.

9. Daten­schutz

HI verpflichtet sich, die Dat­en des Kun­den gemäss den gel­tenden Daten­schutzbes­tim­mungen ver­traulich zu behan­deln. Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Daten­ver­ar­beitung sind in der Daten­schutzerk­lärung des Anbi­eters geregelt.

10. Teil­nichtigkeit

Die teil­weise Unwirk­samkeit einzel­ner Bes­tim­mungen lässt die Wirk­samkeit der übrigen Bes­tim­mungen unberührt. An die Stelle der unwirk­samen Bes­tim­mung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gle­ichar­tige und rechtlich zuläs­sige Bes­tim­mung.

11. Änderun­gen der AGB

HI behält sich das Recht vor, diese AGB jed­erzeit zu ändern. Änderun­gen wer­den dem Kun­den per E‑Mail oder schriftlich mit­geteilt und gel­ten als akzep­tiert, wenn der Kunde den Änderun­gen nicht inner­halb von 14 Tagen nach Bekan­nt­gabe schriftlich wider­spricht.

12. Gerichts­stand und anwend­bares Recht

Es gilt schweiz­erisches Recht. Auss­chliesslich­er Gerichts­stand ist Alt­dorf UR, der Sitz der HI Schweiz AG.

Stand 01/03/2025